Hier werden die einzelnen Höhengenauigkeitsstufen für Deckel- und Sohlhöhen definiert.
Die einzelnen Stufen haben die folgende Bedeutung:
0 |
Niv. n. Richtl. |
Höhe durch Nivellement bestimmt nach „Baufachliche Richtlinie Vermessung“ |
1 |
trigonometrisch |
Höhe trigonometrisch bestimmt |
2 |
aus Bestand |
Höhe aus Vermessungsunterlagen entnommen |
3 |
Maß v. niv. Deckel |
Höhe der Messlatte von nivellitisch bestimmter Deckelhöhe abgeleitet (nur bei Sohlhöhen) |
4 |
Maß v. trig. Deckel |
Höhe der Messlatte von trigonometrisch bestimmter Deckelhöhe abgeleitet (nur bei Sohlhöhen) |
5 |
grafisch |
Höhe grafisch aus Höhenplan bestimmt (nur bei Deckelhöhe) |
6 |
Niv. o. Richtl. |
Höhe durch Nivellement bestimmt ohne „Baufachliche Richtlinie Vermessung“ |
7 |
geschätzt |
geschätzt |
8 |
berechnet |
berechnet |
9 |
unbekannte Quelle |
Wenn keine der aufgeführten Quellen zutrifft |