Hier werden die einzelnen Lagegenauigkeitsstufen für Schachtkoordinaten definiert. Die einzelnen Stufen haben die folgende Bedeutung:
0 |
Verm. n. Richtl. |
Terrestrische Vermessung nach „Baufachliche Richtlinien Vermessung“ |
1 |
Digit. > 1:2000 |
Lage grafisch durch Digitalisierung aus Plänen im Maßstab größer 1:2000 bestimmt |
2 |
Digit. < 1:2000-5000 |
Lage grafisch durch Digitalisierung aus Plänen im Maßstab kleiner 1:2000 bis 1:5000 bestimmt. |
3 |
topogr. Bildflug |
Topografischer Bildflug |
4 |
Kataster-Bildflug |
Kataster-Bildflug |
5 |
Verm. o. Richtl. |
Terrestrische Vermessung ohne „Baufachliche Richtlinie Vermessung“ |
6 |
Digit. n. Richtl. |
Digitalisierung nach „Baufachliche Richtlinien Vermessung“ |
7 |
geschätzt |
geschätzt |
8 |
berechnet |
berechnet |
9 |
unbekannte Quelle |
Wenn keine der aufgeführten Quellen zutrifft |